FAQ
Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn noch Fragen offen sind.
Was unterscheidet eine Bootspartnerschaft von einer Vermietung oder einer Eignergemeinschaft?
Im Unterschied zur Vermietung ist eine Bootspartnerschaft auf die wiederkehrende Mitnutzung über die Saison hinweg ausgelegt. Der Mitnutzer bekommt eine Einweisung in das Boot sowie den Liegeplatz und kann dann das Boot selbstständig nutzen. Bei der Rückgabe macht er es entsprechend klar, als wäre es sein eigenes Boot. Das bedeutet weniger Aufwand und Risiko für den Eigner und mehr Bequemlichkeit und geringere Kosten für den Mitnutzer.
Im Unterschied zur Eignergemeinschaft bleibt der Eigner der alleinige Eigner mit allen Rechten und Pflichten. Die Bootspartnerschaft ist in einem präzisen Vertrag für die jeweilige Saison geregelt. Sollte etwas nicht funktionieren, so läuft der Vertrag nach der Saison einfach aus. Das bedeutet deutlich weniger Konfliktpotential für Eigner wie auch für den Mitnutzer.
Kann ich selbst über meinen Bootspartner bestimmen?
Natürlich. Wenn wir der Meinung sind, einen passenden Bootspartner gefunden zu haben, vereinbaren wir mit dem Eigner und dem potentiellen Mitnutzer ein gemeinsames Treffen. Komplett unverbindlich. Erst wenn nach diesem Treffen sowohl der Eigner als auch der Mitnutzer ein gutes Gefühl haben, fassen wir die Bootspartnerschaft in einen vertraglichen Rahmen.
Was kann ich als Eigner an Einnahmen erwarten/Was kostet die Bootspartnerschaft als Mitnutzer?
Die Einnahmen/Kosten orientieren sich grundsätzlich am Wert des Bootes und der Anzahl der Tage an denen das Boot genutzt werden kann. Als Richtgröße können 5% des Bootswertes für 10 Halbtage (ca. 4h) angenommen werden. Ein Boot mit einem Wert von ca. 40.000€ bedeutet demnach ungefähr einen Unterhaltsbeitrag von 2.000€ (zuzüglich Provision).
Was kostet BootsPartner?
BootsPartner arbeitet mit einem erfolgsabhängigen Provisionsmodell. Das heisst, nur wenn wir eine erfolgreiche Bootspartnerschaft vermitteln konnten, dann bekommen wir vom Eigner wie auch vom Mitnutzer eine prozentuale Provision in Höhe von je 10% (inkl. Mwst.). Für Sie als Eigner oder Mitnutzer ist die Zusammenarbeit mit BootsPartner damit absolut risikofrei.
Charteragenturen die herkömmliche Vercharterung vermitteln verlangen typischerweise eine Provision in Höhe von 15%
Wieviele Bootspartnerschaften kann ich als Eigner pro Boot eingehen?
Die Saison am Bodensee hat ungefähr 150 Tage (von Anfang Mai bis Ende September). Wir empfehlen daher 3-5 Bootspartnerschaften a 10 Halbtage, in Summe also 30-50 Halbtage. Damit haben alle Bootspartner sowie der Eigner selbst genügend Freiraum um das Boot zu nutzen.
Wie ist die Bezahlung des Unterhaltsbeitrages geregelt?
Der Mitnutzer leistet den vereinbarten Unterhaltsbeitrag zu Beginn der Vertragslaufzeit auf ein Konto von BootsPartner. BootsPartner zahlt dann diesen Betrag gestaffelt über die Saison an den Eigner aus. Damit ist gewährleistet, dass auf der einen Seite die vereinbarte Summe sicher für den Eigner zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite ist für den Mitnutzer sichergestellt, dass das Boot über die Saison hinweg genutzt werden kann.
Wie ist die Versicherung des Bootes geregelt?
Seitens BootsPartner stellen wir sicher, dass alle Boote über die erforderliche Haftpflicht und Kaskoversicherung verfügen. Die Selbstbeteiligung und weitere Versicherungsbedingungen sind dann auch transparent im jeweiligen Bootspartnerschaftsvertrag dargelegt.
Wir unterstützen jeden Eigner sehr gerne dabei zu überprüfen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz bereits existiert und klären offene Fragen mit der jeweiligen Versicherung.
Welche Führerscheine werden benötigt?
Je nach Boot ist das BSP A (Motorboot über 6PS) oder D (Segelboot) zwingende Voraussetzung für eine Mitnutzung. Bei einem Segelboot mit einer entsprechenden Motorisierung sind beide Scheine notwendig. Wir beraten Sie gerne dazu, wie sie diese Scheine erwerben können.
Kann ich mich als Mitnutzer vormerken lassen?
Ja. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf wenn Sie an einer Bootspartnerschaft interessiert sind. Wir nehmen Sie dann mit Ihren Präferenzen in unsere Datenbank auf und sobald wir das passende Boot identifiziert haben, melden wir uns bei Ihnen.
Wie funktioniert das mit dem Kraftstoff?
Der Kraftstoff wird nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Die Regelungen werden dazu je nach Voraussetzungen auf dem jeweiligen Boot im Vertrag geregelt.
